Die Halacha [-‚χa] (hebräisch הלכה; auf Deutsch „Gehen“, „Wandeln“) ist der Name des rechtlichen Teils der Überlieferung des Judentums,
im Unterschied zur Aggada.
In diesen rechtlichen Auslegungen des schriftlichen Kanons der Thora spiegeln sich die unterschiedlichen Meinungen der
Rabbiner, Weisen und Gelehrten wider. Sie zielen auf Verhaltensregeln, die das gesamte Leben der Gläubigen betreffen. Historisch ist die Halacha ein Teil des Talmuds. Sie gehört zur sogenannten
mündlichen Überlieferung, die sowohl in Jerusalem als auch in Babylon seit der Zeit nach der Zerstörung des ersten Tempels und dem Babylonischen Exil festgehalten wurde.
„Die Halakhah besteht aus verschiedenen Komponenten. Manche sind sinajitischen, manche sind rabbinischen Ursprungs. Die Verbindlichkeit einer halachischen Anweisung hängt von verschiedenen Kriterien ab. Von maßgeblicher Bedeutung ist der Nachweis einer langen Tradition und die Berufung auf eine anerkannte Autorität. Unter gewissen Umständen kann ein Brauch (Minhag), wenn er einer bestimmten Halacha widerspricht, diese ersetzen.“
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