Das Schlagwort Mihu Jehudi (Umschrift für hebräisch: „?מיהו יהודי“, zu Deutsch: „Wer ist (ein) Jude?“) steht für eine der bedeutendsten innerjüdischen
Kontroversen. Die Untrennbarkeit religiöser und nationaler Komponenten jüdischer Existenz war bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts ein nicht in Frage gestelltes Prinzip. Danach wurde die Frage
auch im Zuge der jüdischen Emanzipation und Säkularisierung zunehmend virulent. Sie fand innerhalb der jüdischen Öffentlichkeit stärkere Verbreitung, als sich ab 1962 mehrere bedeutende
Rechtsfälle mit dem Thema der Zugehörigkeit zum Judentum auseinandersetzten. Die sich anschließende Kontroverse drehte sich vor allem um folgende Streitpunkte:
In der Debatte über die Abstammung von Eltern unterschiedlicher
Religionszugehörigkeit geht es um die Frage, in welchen Fällen Menschen als jüdisch einzustufen seien, die nur einen jüdischen Elternteil haben. Dabei ist die orthodox-jüdische Auffassung, dass
nur der Jude sei, der von einer jüdischen Mutter abstamme, während der liberal-jüdischen Position ausreicht, dass die Person von einem jüdischen Vater abstammt.
Die historische Begründung für die Weitergabe der
Religionszugehörigkeit über die Mutter liegt in der Tatsache begründet, dass lediglich die Mutterschaft eindeutig feststellbar war. Da seit ungefähr 1990 Vaterschaftstest über DNA-Analysen auch
diesen Elternteil bestätigen können, ist nach liberaler Auffassung auch ein jüdischer Vater für die Zugehörigkeit zum Judentum ohne Konversion ausreichend.
In der Konversions-Debatte geht es um die Frage, in welchen Fällen
eine Konversion zum Judentum als gültig zu erachten sei. Dabei vertraten die Vertreter der orthodoxen Position die Auffassung, dass nur eine Aufnahme in das Judentum gültig sei, die von einem
orthodoxen Rabbinatsgericht bestätigt worden sei, während die liberale Position dies auch für eine Aufnahme durch einen liberalen Rabbiner befürwortete.
Im Jahr 2008 flammte in Israel die Debatte mit besonderer Schärfe auf,
nachdem das ultraorthodox-antizionistisch besetzte Oberste Rabbinatsgericht die Entscheidung des lokalen Rabbinatsgericht von Aschdod bestätigte, wonach die Konversion einer Frau, die durch den
Siedlerrabbiner Chaim Druckman durchgeführt wurde, für ungültig zu erklären sei. Diesem wurde vorgeworfen, die Halacha willentlich und wissentlich gebrochen sowie Dokumente gefälscht zu haben.
Damit standen aber weitere tausende von Konversionen infrage. Im Hintergrund dieser Auseinandersetzung steht aber auch ein politischer Konflikt zwischen nationalreligiös gesinnten Rabbinern und
ultraorthodox-antizionistischen Rabbinern. Als Folge dieser Schwierigkeiten wurde auch die Debatte über ein weltweit anerkanntes Rabbinergremium aufgegriffen. Gleichzeitig forderten säkulare und
nicht ultraorthodoxe Parlamentarier, neben einer religiösen Konversion auch die Möglichkeit einer Art säkularer Konversion zum jüdischen Volk zu
ermöglichen.
In der Debatte der Lebensumstände geht es um die Frage, in welcher Weise Handlungen - wie zum Beispiel die Konversion zu einer anderen Religion - oder Lebensumstände - wie beispielsweise Unkenntnis über eine jüdische Abstammung - die Identität eines Menschen als Jude berühren.
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